Häufige Fragen

Die Entfernung von lebenden Starkästen und Baumfällungen sind genehmigungspflichtig. Für Pflege- und Formschnitte an Bäumen, die nur die Entnahme von Totholz und eine moderate Kroneneinkürzung umfassen, ist keine Genehmigung erforderlich. Genehmigungen erteilen die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung. Für Gemeinden ohne eigene Satzung ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.

Tipp: In der Rubrik „Aktuelles“ finden Sie ausführliche Hinweise über die Gemeinden mit Baumschutzsatzungen in unserer Region. Ebenso haben wir hier die Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde vermerkt.

Bei Fällungen von Bäumen gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz und die lokale Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. des Landkreises zu berücksichtigen. Die offizielle Fällsaison für Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. Ausnahme: Geschädigte und tote Bäume dürfen das ganze Jahr gefällt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, ob diese eine Baumschutzsatzung hat. Gern beraten wir Sie und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung geplanter Maßnahmen.

Tipp 1: In der Rubrik „Aktuelles“ finden Sie ausführliche Hinweise zu den Baumschutzsatzungen in unserer Region.

Tipp 2: Rechtzeitige Beantragung und Beuftragung – möglichst schon vor der Fällsaison sichert eine schnelle Ausführung. Denn, erfahrungsgemäß explodiert die Nachfrage während der Fällsaison.

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Das lässt sich nicht pauschal und per Ferndiagnose beantworten. Da der Aufwand von der Größe, dem Standort und der möglichen Gefahrensituation abhängt. Gern schauen wir uns Ihren Baum bzw. Ihre Bäume bei Ihnen vor Ort an, besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen dann ein faires und unverbindliches Kostenangebot.

Für eine fachgerechte Baumpflege oder Baumfällung setzen wir sowohl Hubsteiger als auch die Seilklettertechnik ein. Bei Bäumen auf unwegsamen, beengten oder schwer zugänglichen Grundstücken wird meistens die seilunterstützte Klettertechnik angewandt. Bei der ersten Ortsbegehung entscheiden wir, mit welcher Technik die Maßnahme am effizientesten und sichersten durchzuführen ist. Für alle Arbeitstechniken setzen wir zertifizierte und ausgebildete Fachkräfte ein, die die Baumpflege- und Fällmaßnahmen sicher ausführen.

Die optimale Pflanzzeit für Bäume sind die Monate Oktober bis März. Nadelgehölze und frostharte immergrüne Laubgehölze mit Erd- oder Wurzelballen sollten sogar schon Anfang September gepflanzt werden. Warum? Die Pflanzen verdunsten im Gegensatz zu den sommergrünen Gehölzen auch im Winter Wasser und müssen deshalb gut eingewurzelt sein, bevor der Boden gefriert. Bei größeren Bäumen ist eine Frühjahrspflanzung sinnvoll. Die Bäume wachsen zwar auch im Herbst gut an, sind dann aber den Herbst- und Winterstürmen ausgesetzt und trotz Stützpfahl kippgefährdet. Des Weiteren besteht bei frisch gepflanzten Bäumen die Gefahr von Spannungsrissen durch starke Temperaturunterschiede zwischen Sonnen- und Schattenseite.

Direkt nach der Pflanzung muss der Baum kräftig angegossen werden. Eine ausreichende und regelmäßige Wasserzugabe (mindestens 10 -20 Liter/Woche) ist im ersten Jahr besonders wichtig, weil dem Baum noch die langen Wurzelausläufer fehlen, mit denen er später die Flüssigkeit im weiteren Umkreis aufnimmt. Gleichzeitig sollte unter dem Baum wachsendes Unkraut regelmäßig entfernt werden, weil es dem Baum Nahrung und Wasser entzieht.